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Im Folgenden haben wir für Sie die häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. Bleibt Ihre Frage jedoch unbeantwortet, so rufen Sie uns einfach an - wir helfen Ihnen gerne weiter.
Sie erreichen uns unter
0361 211 96 40

FRAGEN VON EIGENTÜMERN

Müssen die im Wirtschaftsplan erfassten Zahlungen auch bei Leerstand geleistet werden?

Der Wirtschaftsplan ist eine Budgetplanung für das folgende Wirtschaftsjahr. Durch den Beschluss in der Eigentümerversammlung ist eine Änderung der Vorauszahlungen nicht mehr möglich.


Was ist die sogenannte Legionellenprüfung?

Das EU-Recht schreibt die Beprobung des Trinkwasserführenden Leitungssystems auf gesundheitsgefährdende Bakterien (Legionellen) vor. Hierzu muss ein Entnahmeventil an Zu- und Ablauf des Boilers eingebaut werden. Zusätzlich muss eine Wasserprobe in den Wohnungen am Ende des Versorgungsstrangs der Wohnanlage entnommen werden.


Was ist eigentlich eine WEG-Verwaltung?

WEG ist die Abkürzung für „Wohnungseigentumsgesetz“ Es befasst sich mit dem Zusammenleben der Bewohner von Häusern oder Eigentumswohnungen. Das seit 1951 bestehende Gesetz regelt unter anderem die Eigentumsformen einer Wohnung und untergliedert diese in Wohneigentum, Sondereigentum und gemeinschaftliches Eigentum. Außerdem erläutert es die Verwaltung des Wohnungseigentums sowie die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und Verfahrensvorschriften in Bezug auf das Wohnungseigentum.


Was muss bei Arbeiten am Gemeinschaftseigentum beachtet werden und wer löst den Auftrag aus?

Grundsätzlich gilt bei Handwerkerrechnungen, dass der Auftraggeber diese auch zahlt. Bei entsprechenden Maßnahmen ist eine Rücksprache sowie die Beauftragung durch die Verwaltung aufgrund von Gewährleistungen, Rabatten und der allgemeinen Kostentransparenz unbedingt notwendig.


Ich habe eine Einladung zur Eigentümerversammlung bekommen, eine Teilnahme ist mir allerdings nicht möglich. Was kann ich tun?

Ihrer Einladung liegt in der Regel eine Vollmacht bei. Diese Vertretung kann ein Verwandter oder der Verwalter sein. Die ausgefüllte Vollmacht muss dem Verwalter im Original übergeben werden.


FRAGEN VON MIETERN

Darf ich auf meinem Balkon grillen?

Prinzipiell ist es erlaubt im Sommer im Garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon zu grillen. Es darf jedoch kein Holzkohlegrill verwendet werden und das Grillen ist auf einmal monatlich zu beschränken. Bitte dabei auf andere Bewohner oder Nachbarn Rücksicht nehmen.


Der Ableser hat sich angekündigt, ich kann den Termin aber nicht wahrnehmen? Wie soll ich verfahren?

Auf der Benachrichtigung des Ablesers ist eine Telefonnummer für Rückfragen genannt. Erfragen Sie über diese Nummer einen neuen Termin.


Es ist kein Warmwasser verfügbar und die Heizung funktioniert auch nicht, was tun?

Bei einem Ausfall der Heizung kontaktieren Sie bitte den Hausmeister Ihrer Anlage. Wird so keine Lösung erzielt, kontaktieren Sie bitte die Hausverwaltung.


Es wurden die Mülltonnen wurde nicht geleert. Was ist zu tun?

Sollte die Mülltonnen zum geplanten Zeitpunkt nicht geleert werden, so kontaktieren Sie bitte umgehend den entsprechenden Entsorgungsdienst sowie die Verwaltung. Oftmals kann eine spätere Leerung kostenfrei organisiert werden.


Ich habe die passende Wohnung gefunden und möchte sie gerne haben. Wie geht das am schnellsten?

Sie sollten uns schnellstmöglich darüber informieren, dass Sie die Wohnung gerne mieten möchten und uns alle nötigen Unterlagen (siehe Welche Unterlagen benötigen Sie vor Abschluss eines Mietvertrags?) zukommen lassen, um so auszuschließen, dass ein Mitbewerber Ihnen zuvor kommt. Nach eingehender Prüfung dieser Unterlagen werden wir entscheiden, ob wir an Sie vermieten möchten.


Ich habe einen Schlüssel verloren. Wo kann ich einen Neuen bestellen?

Wird Ihre Wohnung über Einzelschlösser geschlossen, kontaktieren Sie Ihren Vermieter und melden Sie den Schlüsselverlust. Schlüsselbestellungen sind in diesem Fall mit Ihrem Vermieter zu vereinbaren. Sollte das Anwesen über eine
Schließanlage geschlossen werden, kontaktieren Sie umgehend die Hausverwaltung und melden Sie den Verlust. Nachbestellungen sind nur über die Hausverwaltung möglich.


In welcher Form muss ich den Mietvertrag kündigen?

Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die Kündigung über Wohnraum hat auf jeden Fall schriftlich zu erfolgen. Die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben werden.


Kann ich den Mietvertrag vorzeitig beenden?

Ein Mietverhältnis im wohnwirtschaftlichen Bereich wird bei uns unbefristet abgeschlossen. Das heißt, es ist jederzeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende kündbar. Vorzeitig kann das Mietverhältnis nur dann beendet werden, wenn ein direktes Anschlussverhältnis mit einem Nachmieter zustande gekommen ist.


Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Die Rückzahlung der Kaution erfolgt spätestens 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache zzgl. der angefallenen Zinsen unter Abrechnung möglicher Vermieterforderungen.


Wann erhalte ich die jährliche Betriebskostenabrechnung?

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, innerhalb des darauffolgenden Jahres abzurechnen. Das heißt, dass dem Mieter die Abrechnung für das Kalenderjahr 2016 spätestens am 31.12.2017 zugegangen sein muss.


Wann muss ich die Miete bezahlen?

Wann die Miete zu zahlen ist, ist gesetzlich und mietvertraglich geregelt. Die Bruttomiete ist monatlich im Voraus zu bezahlen und spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zur Zahlung fällig.


Warum sind wir telefonisch so schwer persönlich zu erreichen?

Teilweise rufen bis zu 100 Interessenten je Objekt an. Daher kann es vorkommen, dass Anrufe an unser Callcenter weitergeleitet werden, wenn alle Leitungen belegt sind. Dort werden jedoch Ihre Kontaktdaten aufgenommen und umgehend an uns weitergeleitet.


Welche Unterlagen benötigen Sie vor Abschluss eines Mietvertrags?

Folgende Unterlagen werden benötigt: Bescheinigung über eine Mietschuldenfreiheit, Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite), Gehaltsnachweis der letzten drei Monate oder andere Einkommensnachweise/-bescheide, Mieterselbstauskunft, Aufenthaltsgenehmigung bei ausländischen Staatsbürgern, Bürgschaft der Eltern bei Auszubildenden bzw. Studenten. Natürlich werden Ihre Daten stets vertraulich und diskret behandelt.


Wie heize und lüfte ich richtig?

Öffnen Sie das Fenster kurz, aber weit! Schließen Sie währenddessen das Thermostatventil des Heizkörpers. Die Luft wird so besonders schnell ausgetauscht. Auf diese Weise sollten Sie zwei- bis dreimal täglich „stoßlüften“. Beim Stoßlüften geht wesentlich weniger Wärmeenergie verloren als beim Lüften mit gekipptem Fenster. Vermeiden Sie längeres Kippen der Fenster. Dabei wird die Luft nur sehr langsam ausgetauscht, die Wände kühlen aus und Feuchtigkeit schlägt sich nieder. Halten Sie die Türen von weniger beheizten Räumen geschlossen. Werden diese Räume bei offenen Türen mit geheizt, schlägt sich auf den kalten Wänden Feuchtigkeit nieder. Auch das Lüften der Keller am Tage ist sehr wichtig, nachts sind die Kellerfenster geschlossen zu halten.


Wie kann ich die Verwaltung in Notfällen erreichen?

Ist unser Büro bei Ihrem Anruf nicht besetzt, ist hier auf der Webseite ein Notfall-Telefonliste genannt. In dringenden Fällen bitte eine diese Nummern wählen.


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